Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

§2 Vertragsabschluss

 

Zwischen der Mobilen Kleintierbetreuung (Celine Moscatiello) (Auftragnehmer) und dem Tierhalter wird ein Betreuungsvertrag geschlossen.

 

Die Anmeldung zur Kleintierbetreuung ist verbindlich. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. 

 

Fernmündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.

 

Sobald ein Betreuungsauftrag per E-Mail, per Fax von dem Tierhalter bestätigt wurde, gelten die AGB als vertraglich vereinbart. 

Rücktritt s. Stornierung.

§3 Leistungserbringung

3.1. Die Betreuung umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen und wird gemäß der Pflegeanweisungen durchgeführt.3.2. Die Mobile Kleintierbetreuung verpflichtet sich, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen, ohne diese jedoch zu garantieren.

Die Mobile Kleintierbetreuung Bergisches Land (Celine Moscatiello) verpflichtet sich weiterhin, die ihr anvertrauten Tiere  bestmöglich zu versorgen. Auf eine strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes wird geachtet.

Alle Gegenstände (wie Schlüssel oder Dokumente) werden sorgfältig aufbewahrt und vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt.

Die Mobile Kleintierbetreuungverpflichtet sich, in den Räumlichkeiten des Tierhalters mit größter Sorgfalt zu agieren. Weiteres s. Haftung.

3.3. Im Krankheitsfall des Auftragnehmers oder aus Kapazitätsgründen (z.B. ein Betreuungstier erkrankt und die medizinische Versorgung verzögert die weiteren Betreuungen) wird die Betreuung u.U., bzw. nach Möglichkeit von einer vertrauensvollen Person (wie z.B. Mutter) durchgeführt und bedarf in diesen Fällen keiner vorherigen Absprache, da nicht vorhersehbar.

3.4. Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen (durch Unfall, Krankheit oder höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters keinerlei Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Bereits geleistete Zahlungen werden selbstverständlich erstattet.

3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Betreuungsaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann.

§4 Haftung und Informationspflicht

4.1 Schadensersatzansprüche gegen die MobileKleintierbetreuung (Celine Moscatiello) sind ausgeschlossen.

 

Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

 

Wertgegenstände, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden. 

 

Personen, die während der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zur Wohnung haben, sind dem Auftragnehmer schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

 

Weiterhin wird nicht bei Unfällen und Verschwinden von Kleintieren/Freigängerkatzen gehaftet, sowie Unfällen, die aufgrund ungesicherter Ställe/Käfige, Balkone und Terrassen entstehen. Fenster und Türen sind geschlossen zu halten und nicht zu kippen.

4.2. Die zu betreuenden Tiere müssen dem veterinärmedizinischen üblichen Standard entsprechend geimpft, frei von ansteckenden Krankheiten, sowie ungezieferfrei sein.

Informationspflicht: Die Mobile Kleintierbetreuung Bergisches Land ist vor Antritt der Betreuung (beim Kennlerntermin, spätestens bei Erteilung des Auftrages) von Krankheiten (sofern bekannt) und körperlichen Beschwerden der zu betreuenden Tiere zu informieren.

 

Andernfalls besteht kein Anspruch auf Betreuung.

 

4.3. Teilt der Tierhalter dem Auftragnehmer eine für andere Kleintier ansteckende Erkrankung nicht bereits bei der Anfrage, sondern erst beim Kennlerntermin mit, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Betreuung abzulehnen. 

4.4. Besteht eine akute schwere Erkrankung des Tieres kurzfristig vor Reisebeginn, so ist die Mobile Kleintierbetreuung berechtigt, den Betreuungsauftrag abzulehnen, wenn nach ihrem Ermessen auf diesem Wege keine optimale Versorgung des Tieres gewährleistet werden kann. Die Mobile Kleintierbetreuung Bergisches Land behält sich das Recht vor, die bereits gebuchte Betreuung zu berechnen.

4.5. Während der Betreuung durch den Auftragnehmer bleibt der Tierhalter nach §833 Tierhaltergefährdungshaftung Eigentümer des Tieres/der Tiere. Der Tierhalter haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. 

 

Die Inanspruchnahme erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

 

Die Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

4.6. Bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben/ -rückgabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

4.7. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, funktionstüchtige Schlüssel seiner Räumlichkeiten zu übergeben. 

 

Der Auftragnehmer haftet nicht bei schwergängigen bzw. nicht einwandfrei funktionierenden Schlüsseln, die einen Zutritt zu den Räumlichkeiten unmöglich machen oder gar während des vereinbarten Betreuungszeitraumes beim Auf- bzw. Abschließen im Schloss abbrechen. In dem Fall ist die Mobile Kleintierbetreuung berechtigt, einen Schlüsseldienst auf Kosten des Tierhalters zu beauftragen, um sich Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verschaffen und so die vereinbarte Leistung erbringen zu können. 

 

Ebenso sind vom Auftraggeber die Kosten für das Einbauen eines neuen Schlosses und der damit verbundenen eventuellen weiteren Kosten zu tragen. 

§5 Vergütung
Die tatsächliche Endsumme ist abhängig vom Betreuungszeitraum und -aufwand (s. auch Notfallregelung). Die verschiedenen Tarife sind auf der Internetseite: https://pfoetchenbetreuung-overath.jimdofree.com/pfoetchenbetreuung-overath/  unter dem Rubrik "Preise" einsehbar. Maßgeblich ist die auf der Rechnung ausgewiesene Summe.

 

Zzgl. zum Betreuungspreis fallen Anfahrtskosten (s. Homepage) an. 

5.2. Kennlerngespräch findet vorab kostenfrei am Ort der Leistungserbringung (Wohnung, Haus) des Tierhalters statt.

 

§6 Zahlung
Die anfallenden Kosten sind vom Tierhalter ausschließlich gegen Vorkasse in bar zu entrichten, ansonsten besteht kein Anspruch auf Betreuung und der Auftraggeber ist verpflichtet, den Betrag vor Reiseantritt bei der Schlüsselübergabe in bar zu bezahlen.

§7Terminvereinbarungen

Vereinbarte Termine für Kennlerngespräche oder Schlüsselübergaben müssen 48 Stunden vorher vom Tierhalter abgesagt werden. Werden vereinbarte Termine weniger als 48 Std. vorher abgesagt oder verschoben, werden sie in vollem Umfang in Rechnung gestellt. 

Termine müssen mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vereinbart werden

§8Schlüsselübergaben

Der Tierhalter hat zu gewährleisten, dass der Auftragnehmer die zur Betreuung notwendigen Schlüssel rechtzeitig erhält. Die Schlüssel müssen jedoch spätestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn dem Auftragnehmer vorliegen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Betreuung.

Der Tierhalter ist weiterhin verpflichtet, sich umgehend nach seiner Rückkehr telefonisch, per E-Mail oder per SMS zurückzumelden, um die Rückkehr zu bestätigen und, wenn nicht schon geschehen einen Termin für die Schlüsselrückgabe zu vereinbaren.

Werden 2 vereinbarte Schlüsselrückgaben vom Tierhalter in einem Zeitraum von weniger als 48 Stunden abgesagt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schlüssel auf Kosten des Tierhalters per Einschreiben an diesen zurückzuschicken. In diesem Fall fallen die Kosten des Einschreibens an. 

Ebenso kann die Entscheidung der Schlüsselrückgabe per Einschreiben jederzeit aus persönlichen Gründen der Mobile Kleintierbetreuung gefällt werden, die anfallenden Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

§9 Informationspflicht

Der Tierhalter hat die Mobile Kleintierbetreuung (Celine Moscatiello) über Krankheiten des Tieres zu informieren.

Des Weiteren informiert der Tierhalter den Auftragnehmer ausführlich (auf Wunsch schriftlich) über alle notwendigen Details zur Fütterung, Pflege und eventueller Medikamentengabe der zu betreuenden Tiere sowie der allgemeinen Haushütung und hinterlässt alle notwendigen Daten (insbesondere Telefonnummern), unter denen er während seiner Abwesenheit erreichbar ist.

§10Notfallregelungen

Im Falle einer Erkrankung des zu betreuenden Tieres versucht die Mobile Kleintierbetreuung bergisches Land den Besitzer zu erreichen, ist jedoch im Notfall nicht zu einer Absprache verpflichtet.

Der Auftragnehmer hat während des Betreuungszeitraumes die Vollmacht, im Falle einer ernsthaften Erkrankung des Tieres den zuständigen Haustierarzt aufzusuchen und mit der Behandlung zu beauftragen Die Beurteilung eines solchen Notfalls obliegt dem Auftragnehmer. Sollte der zuständige Tierarzt nicht erreichbar sein, behält sich der Auftragnehmer vor, einen anderen Tierarzt/Klinik mit der Behandlung zu beauftragen. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung sind vom Tierhalter zu erstatten und eventuelle Kosten für Verunreinigungen des Autos durch das Betreuungstier.

§11Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln. Daten, die im Zusammnenhang mit der Anfrage abgefragt werden, werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten nur einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksamkeit erlangen, so bleibt die Rechtsgültigkeit aller anderen enthaltenen Bestimmungen hiervon unberührt.